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Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat (PGR) dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde. Aufgabe des PGR ist es, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, je nach Sachbereichen beratend oder beschließend mitzuwirken. Als Pastoralrat hat er den Pfarrer in seinen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen.
Seine Aufgaben bestehen vor allem darin,
- das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu wecken und die Mitarbeit zu aktivieren, - Gemeindemitglieder für Dienste der Glaubensunterweisung zu gewinnen, - den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich zu fördern, - die besonderen Lebenssituationen der verschiedenen Gruppen zu sehen und zu unterstützen, - die Bildungsarbeit in der Pfarrei zu koordinieren, - Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten, - die Verantwortung für Mission, Entwicklung und Frieden zu wecken, - die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen, - Kontakte zu denen, die dem Gemeindeleben fernstehen, zu suchen, - die Gemeinde über die Arbeit in der Pfarrei zu unterrichten,
Pfarrgemeinderäte
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